von TM BRANDING
Tobias Mahlknecht
Karneid – Dorf 12
39053 Karneid (BZ)
Südtirol – Italien
- GELTUNGSBEREICH
1.1 Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von TM BRANDING gelten ausschließlich die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen. Spätestens mit der Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung des Vertrages oder der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, TM BRANDING stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die AGB von TM BRANDING gelten auch dann, wenn TM BRANDING in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
- ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die Website von TM BRANDING sowie Werbematerialien jeder Art von TM BRANDING stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertragsverhältnis kommt erst dadurch zustande, dass TM BRANDING die Beauftragung annimmt.
2.2 TM BRANDING ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
2.3 Für Leistungen, die TM BRANDING nicht am Geschäftssitz in Bozen erbringt, werden dem Auftraggeber nach Aufwand Fahrtkosten, Spesen und etwaige Übernachtungskosten sowie Wegekosten gesondert in Rechnung gestellt.
- FERTIGSTELLUNGS-/LIEFERTERMINE UND TEILLEISTUNGEN
3.1 In Korrespondenzen, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit im Einzelfall ausdrücklich festgehalten und von TM BRANDING schriftlich bestätigt wird.
3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden usw.) und Krankheit hat TM BRANDING nicht zu vertreten und berechtigt TM BRANDING dahingehend, das Erbringen seiner betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. TM BRANDING wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit unverzüglich anzeigen.
3.3 TM BRANDING ist zu Teilleistungen berechtigt und kann diese vorab in Rechnung stellen.
- LEISTUNGEN, SOURCE FILES UND HAFTUNGSFREISTELLUNG
4.1 Arbeitsentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Die Übermittlung erfolgt – sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart – per E-Mail oder durch das Zurverfügungstellen der Dateien auf dem Server von TM BRANDING. An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte an den Auftraggeber übertragen.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist TM BRANDING nicht verpflichtet, sogenannte Source Files (veränderbare Dateien wie z.B. Photoshop, InDesign, After Effects, Illustrator Dateien o.ä.) an den Auftraggeber herauszugeben. Ein Anspruch auf die Herausgabe von veränderbaren Dateien an den Auftraggeber besteht nicht. Druckvorlagen werden von TM BRANDING im PDF Format übermittelt.
4.3 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von veränderbaren Dateien, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall ist die Herausgabe solcher Dateien zusätzlich zu vergüten. Hat TM BRANDING dem Auftraggeber veränderbare Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch TM BRANDING geändert werden.
4.4 TM BRANDING schuldet nicht die Überprüfung der Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Grafiken, Konzepte, Internetseiten usw. (im Folgenden Materialien genannt) auf deren rechtliche Zulässigkeit. Insbesondere ist TM BRANDING nicht verpflichtet, die Materialien sowie deren Verwendung auf wettbewerbs- und warenzeichenrechtlichen Zulässigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung von TM BRANDING kommt insoweit nicht in Betracht.
4.5 Überlässt der Auftraggeber an TM BRANDING Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente usw., so hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritten sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. TM BRANDING prüft nicht, ob die vom Auftraggeber gelieferten Bestandteile die Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte TM BRANDING aufgrund vom Auftraggeber überlassenen Bestandteile wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, stellt der Auftraggeber TM BRANDING insoweit von der Haftung frei und wird diejenigen Kosten ersetzen, die TM BRANDING wegen der möglichen Rechtsverletzungen entstehen.
- URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
5.1 Alle Materialien (insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) von TM BRANDING unterliegen – auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes – dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
5.2 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere auch kein Miturheberrecht.
5.3 Die Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von TM BRANDING weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
5.4 TM BRANDING überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
5.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist TM BRANDING berechtigt, die geschuldeten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung – insbesondere zu Präsentationszwecken auf der Webseite von TM BRANDING – zu verwenden.
- VERGÜTUNG
6.1 Die Anfertigung aller Materialien von TM BRANDING und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die TM BRANDING für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wurde keine Vereinbarung hinsichtlich der Vergütungshöhe getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD in seiner jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
6.2 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Manuskripten, die Schaffung von Vorlagen weiterer Entwürfe oder die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6.3 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Materialien nach Rechnungstellung fällig.
6.4 TM BRANDING ist, insbesondere bei finanziellen Vorleistungen oder Aufträgen über einen längeren Zeitraum, berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu fordern.
6.5 TM BRANDING gewährt nach Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen inklusive dem Rechnungsdatum. Nach Ablauf des angegebenen Zahlungszieles auf der Rechnung gerät der Auftraggeber in Verzug.
6.6 Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.
- FREMDLEISTUNGEN
7.1 TM BRANDING ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
7.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von TM BRANDING abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, TM BRANDING im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
7.4 Sofern TM BRANDING notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von TM BRANDING.
- HAFTUNG
8.1 TM BRANDING haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 TM BRANDING schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 8.2 – ausgeschlossen.
8.4 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 8.2 und 8.3 gelten nicht für die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von TM BRANDING.
- GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Materialien bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich bei TM BRANDING geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9.2 Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben geliefert wurden, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
- ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND DATENSCHUTZ
10.1 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass TM BRANDING im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten digital gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
- RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1 Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie Auftraggeber, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben bzw. die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb dieser Länder verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bozen (Südtirol, Italien).